Präsident
Andrea Obrecht
Falknisstrasse 14
7304 Maienfeld
Vermietung Schützenstube
Kontaktperson
Silvia Schwendener
Rüfiwisweg 7
7203 Trimmis
Webseite letztmals aktualisiert:
02. Januar 2021
BUNDESÜBUNG
SCHIESSPFLICHT / OBLIGATORISCHES PROGRAMM 2020
Das Obligatorische Programm („Obligatorisches“) muss im Jahr 2020 nicht geschossen werden. Eine freiwillige Teilnahme ist jedoch nach wie vor möglich. Folglich entfallen 2020 auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.
Dies hat zur Konsequenz, dass die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee das Obligatorische Programm nicht zwingend schiessen müssen, aber trotzdem daran freiwillig teilnehmen dürfen.
Deshalb bieten wir allen ADA-Schützinnen und -Schützen, die freiwillig das Obligatorische schiessen möchten, den
Donnerstag, 20. August 2020 von 17.30 - 20.00 Uhr
an.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Ohne Dienst- und Schiessbüchlein sowie ID-Karte oder
FZ-Ausweis wird keine Munition abgegeben.
Letzte Standblattausgabe eine halbe Stunde vor dem Schiessen!
INFORMATIONEN ARMEE/SA
Leihwaffenkontrolle
Die Erfüllung des Schiessnachweises für Leihwaffenbesitzer ist nicht an die obligatorische Schiesspflicht gebunden. Der Schiessnachweis (2 OP und 2 FS in den letzten drei Jahren) muss unabhängig dazu erfüllt werden.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
höchstens 3 Nuller geschossen wurden.