Präsident
Andrea Obrecht
Falknisstraße 14
7304 Maienfeld
Verantwortliche Homepage
Silvia Schwendener
Rüfiwisweg 7
7203 Trimmis
Website zuletzt aktualisiert
29. August 2023
BUNDESÜBUNG
SCHIESSPFLICHT / OBLIGATORISCHES PROGRAMM 2023
1. Bundesübung
Donnerstag, 25. Mai 2023 18.00 - 20.00 Uhr
2. Bundesübung
Mittwoch, 30. August 2023 17.30 - 20.00 Uhr
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2023 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.
Wir freuen uns auf deinen Besuch!
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Ohne Dienst- und Schiessbüchlein sowie ID-Karte oder
FZ-Ausweis wird keine Munition abgegeben.
Letzte Standblattausgabe eine halbe Stunde vor dem Schiessen!
INFORMATIONEN ARMEE/SA
Leihwaffenkontrolle
Die Erfüllung des Schiessnachweises für Leihwaffenbesitzer ist nicht an die obliga-torische Schiesspflicht gebunden. Der Schiessnachweis (2 OP und 2 FS in den letzten drei Jahren) muss unabhängig dazu erfüllt werden.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
höchstens 3 Nuller geschossen wurden.