BUNDESÜBUNG



SCHIESSPFLICHT / OBLIGATORISCHES PROGRAMM 2025


1. Bundesübung 

Donnerstag, 15. Mai 2025           18.00 - 20.00 Uhr

Jede Schützin / jeder Schütze erhält gratis einen Bon im Wert von Fr. 4.00 für eine Konsumation in der Schützenstube an diesem Abend.


2. Bundesübung

Mittwoch, 27. August 2024         17.30 - 20.00 Uhr



Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. 

2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. 


Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2025 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Wir freuen uns auf deinen Besuch!


Mitnehmen 

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz 

  Ohne Dienst- und Schiessbüchlein sowie ID-Karte oder 

  FZ-Ausweis wird keine Munition abgegeben.

  Letzte Standblattausgabe eine halbe Stunde vor dem                   Schiessen!  



INFORMATIONEN ARMEE/SA

Leihwaffenkontrolle

Die Erfüllung des Schiessnachweises für Leihwaffenbesitzer ist nicht an die obliga-torische Schiesspflicht gebunden. Der Schiessnachweis (2 OP und 2 FS in den letzten drei Jahren) muss unabhängig dazu erfüllt werden. 




 



Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

mindestens 42 Punkte erreicht wurden und

höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

 
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