Bundesübung 2026

Schiesspflicht / obligatorisches Programm

Donnerstag, 21. Mai 2026           18.00 - 20.00 Uhr

Jede Schützin / jeder Schütze erhält gratis einen Bon im Wert von Fr. 4.00 für eine Konsumation in der Schützenstube an diesem Abend.

2. Bundesübung

Mittwoch, 26. August 2026         17.30 - 20.00 Uhr

Wer ist 2026 schiesspflichtig?

Schiesspflichtig sind alle Angehörigen der Armee, die:

  • Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt) sind
  • und 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. 

Die Schiesspflicht gilt bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem das 35. Altersjahr vollendet wird.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2026 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Wir freuen uns auf deinen Besuch!

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz 

Information ARMEE/SA:

Die Erfüllung des Schiessnachweises für Leihwaffenbesitzer ist nicht an die obliga-torische Schiesspflicht gebunden. Der Schiessnachweis (2 OP und 2 FS in den letzten drei Jahren) muss unabhängig dazu erfüllt werden. 

Programm 300m

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

So findest du uns